Winterreifenpflicht in Österreich

Winterreifenpflicht Österreich

Anders als in Deutschland ist die Winterreifenpflicht in Österreich zeitlich begrenzt. Für Kraftfahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t gilt von 1. November bis 15. April und bei Fahrzeugen über 3,5t von 1. November bis 15. März Winterreifenpflicht.

(8a) Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen 1. N2 und N3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April oder 2. M2 und M3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug von jeweils 1. November bis 15. März nur verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) angebracht sind. (…)

Auszug KFG, 13. § 102

Das heißt bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (zB Schneematsch, Schneefahrbahn etc.) darf ein PKW nur in Betrieb genommen werden, wenn an alle vier Räder Winterreifen oder bei eisigen Fahrbahnverhältnissen an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht sind.

Aktuelle Schneeberichtet für Österreich findest du auf der Homepage des ÖAMTC.

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